Learning Dog

Hundetrainer

Der Diplomlehrgang richtet sich speziell an Menschen,

Wer kennt sie nicht, die verzweifelten Hundebesitzer, für die ein Spaziergang zum Spießrutenlauf wird, den dauerbellenden Hund am Zaun, Zerstörungswut oder Trennungsangst der Tiere?

Als diplomierter Verhaltensberater erlangen Sie die nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse um als Hundetrainer in Gruppen oder Einzeltrainings zu arbeiten.Sie lernen das Verhalten der Tiere zu analysieren und die Bedürfnisse von Hund und Mensch zu erkennen um ein individuelles Trainingsprogramm zu erarbeiten.

Zukünftige Betätigungsfelder

(Ausnahme sind die von Tierärzte vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten)

Der Diplomlehrgang dauert 12 Monate und kann jeden Monat begonnen werden.

Ihr Vorteil

ZUM FERNLEHRGANG

Über weitere Voraussetzungen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, oder per Mail an office@learningdog.at, wir freuen uns auch über Ihren Anruf unter Tel: +43 (0) 680 225 87 30

Die Ausbildungskosten zum/zur VerhaltensberaterIn – Dauer 12 Monate – betragen € 3.420,-.
Diese Kosten umfassen 12 Skripten, 12 Hausübungen, Korrekturen, diverse Praxisübungen, Betreuung durch das Ausbildungszentrum.

Zusatzkosten:

Zahlungsbedingungen:

Die Ausbildungskosten können in monatlichen Raten bezahlt werden.Alle Preisangaben inkl. 20% MwSt. Preise gültig bis auf Widerruf.

Interessiert? > ZUR KURSANMELDUNG

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu den Lehrinhalten per Mail an office@learningdog.at, oder rufen Sie uns einfach an unter Tel: +43 (0) 680 225 87 30

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Diplomlehrgang Verhaltensberater für Hunde

Kursanmeldung Diplomlehrgang Verhaltensberater für Hunde

TSchG, Fassung vom 09.01.2026

Nähere Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, Fassung vom 09.01.2026

AGB learningcat_learningdog

Zu beachten: Die Ausübung der Tätigkeit als Verhaltensberater ist nur an gesunden Tieren zulässig. Dagegen ist jede Art der Untersuchung und Behandlung bzw. Heilung von Tieren, sowie medizinische Vorbeugemaßnahmen eine dem Tierarzt vorbehaltene Tätigkeit gemäß § 12 Abs. 1 des Tierärztegesetzes.