- Erreichung des 18. Lebensjahres
- gutes Gespür für Menschen und Tiere
- Erfahrung mit Tieren vorausgesetzt
- Tierschutzkonformes Denken
- der Kursteilnehmer muss eigenberechtigt und zur Haltung von Tieren gemäß § 12 Tierschutzgesetzgeeignet sein
- Verlässlichkeit (nicht wegen tierquälerischen Verhaltens von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde verurteilt)
- Orientierungsgespräch: Dieses Gespräch dient zum Kennenlernen. Ziel ist es, zu klären, ob dasAngebot der Ausbildung mit den Erwartungen des Interessenten übereinstimmt.
Ihr Vorteil:
- sehr praxisorientiert
- monatliche Ratenzahlung möglich
- berufsbegleitend
Ausbildungsablauf:
- Theorie und Praxis: findet einmal monatlich an einem Wochenende (Samstag 10-18 Uhr undSonntag 10-18 Uhr) statt. Insgesamt sind 6 Wochenenden zu absolvieren.
- Notwendige Änderungen durch learningcat & learningdog und energiearbeit4you betreffend Inhalten,Terminen, Zeiten, Orten, Referenten, Teilnahme- und Abschlussvoraussetzungen und Praxiszeiten sind möglich. Veranstaltungen können von learningcat & learningdog und energiearbeit4you wegen zu geringer Teilnehmerzahl verschoben oder abgesagt werden.
- Diplomarbeit:Die Diplomarbeit beträgt zwischen 20 und 25 Seiten und bezieht sich auf ein selbstgewähltes Thema. Die Diplomarbeit erfolgt nach den Maßstäben des Ausbildungszentrums undwird vom Lehrgangsleiter korrigiert.
- Ziel:Die Ausbildung schließt bei positivem Abschluss mit einem Tierenergetiker-Diplom ab und berechtigt den Absolventen als Tierenergetiker nach den Ausbildungsstandards von learningcat &learningdog und energiearbeit4you zu arbeiten.
- Anwesenheitspflicht: 100% des Kurses müssen vor Ort absolviert werden, um einen positiven Abschluss zu erlangen. Bei Krankheit kann das jeweilige Thema nach Rücksprache mit dem Kursleiter nachgeholt werden.
Lerninhalte:
- Stärken und Schwächen erkennen
- Aura & Chakren
- Eigenwahrnehmung
- Reiki
- Pendeln
- Kinesiologisches Testen
- Bachblüten
- Ätherische Öle
- Kräuter & andere Hilfsmittel
- Tierkommunikation
- Krafttiere & Wildtiersymbolik
- Spiegelgesetze
(Die Reihenfolge der hier aufgelisteten Theoriethemen entspricht nicht der Reihenfolge der gelehrten Themenwährend der Ausbildung. Änderungen des Kursplanes sind learningcat&learningdog vorbehalten.)
Lehrmittelbehelfe:
- 7 Bücher
Prüfungsablauf/Zertifikat:
- Die Praxis- und Theorieprüfungen finden nach Absprache mit dem Kursleiter statt.
- Um zur Prüfung antreten zu können, müssen alle Kurse besucht worden sein.
- Nach positiv abgeschlossener Prüfung erhält der Kursteilnehmer ein Diplom mit der Berechtigung als Tierenergetiker tätig zu sein. Erst nach Erhalt des Diploms gilt die Ausbildung als positivabgeschlossen.
Ausbildungskosten:
Die Ausbildungskosten zum/zur TierenergetikerIn – Dauer 6 Monate – betragen € 1.410,-
Diese Kosten umfassen 6 Skripten, diverse Praxisübungen, Betreuung durch das Ausbildungszentrum
Zusatzkosten:
- Abschlussprüfung€ 110,-
- Diplomarbeit (Korrektur)€ 80,-
- Lehrmittelbehelfe (Bücher)ca.€ 151,-
Zahlungsbedingungen:
- Die Ausbildungskosten werden in monatlichen Raten bezahlt. € 235,- pro Monat.
- Die erste Rate muss bis 10 Tage vor Kursbeginn beglichen werden. Alle weiteren Raten werden monatlich bezahlt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden 9% Verzugszinsen p.a. in Rechnunggestellt.
- Die Prüfungsgebühr von € 110,-, sowie die Diplomarbeitsgebühr von € 80,-, müssen bis spätestens 10Tage vor dem vereinbarten Prüfungsbeginn bezahlt werden.
Kündigungsbedingungen und Rücktrittsrecht/Widerruf:
- siehe AGB ́s
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Sämtliche Verträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von learningcat & learningdog und energiearbeit4you, Inh.Ulrike Schlörb und Karina Sperlich, abgeschlossen.Diese AGB sind auf der Homepage www.learningdog.at abrufbar.
Alle Preisangaben inkl. 20% MwSt. Preise gültig bis auf Widerruf.
Diplomlehrgang TierenEnergetiker
Nähere Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, Fassung vom 06.03.2024
Zu beachten: Die Ausübung der Tätigkeit als Verhaltensberater ist nur angesunden Tieren zulässig. Dagegen ist jede Art der Untersuchung und
Behandlung bzw. Heilung von Tieren, sowie medizinische Vorbeugemaßnahmen
eine dem Tierarzt vorbehaltene Tätigkeit gemäß § 12 Abs. 1 des
Tierärztegesetzes.